Taufe, Trauung, Bestattung

Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Landeskirche mit Broschüren, Sprüchen und Ideen:

Taufe

(c) pixelio – Michael Horn

Die Taufe ist eins der beiden Sakramente der evangelischen Kirche (Abendmahl ist das zweite). Durch die Taufe wird ein Mensch sowohl in die Gemeinschaft aller Christen als auch in eine ganz
konkrete Gemeinde aufgenommen. Deswegen muss eine Taufe im normalen Gottesdienst stattfinden. Unabdingbar dafür ist das Wasser. Wasser ist lebensnotwendig, aber auch lebensbedrohend und hat reinigende Funktion. Wie Jesus Christus durch den Tod zum ewigen Leben gelangt, so „taucht“ auch der Täufling als Mensch des neuen Lebens aus der Taufe auf. Ebenso wichtig ist das dreimalige Begießen des Kopfes des Täuflings mit dem Worten:

„Ich taufe dich auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Eine Taufe ist unabhängig vom Alter, bei Kindern, die noch nicht religionsmündig (also 14 Jahre alt) sind, müssen die Eltern zustimmen und es braucht auch mindestens einen Paten/ eine Patin, höchstens aber sechs. Mindestens eine/r davon muss evangelisch sein, die anderen getauft (also z.B. katholisch). Das Patenamt ist ein rein kirchliches Amt. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, verliert somit jegliches Recht, Pate zu werden. Die Paten und die Eltern versprechen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, deswegen müssen sie selbst auch getauft sein. Die Taufe wird von fast allen Konfessionen anerkannt- so kann ein „evangelisch“ getauftes Kind durchaus später ohne Probleme katholisch werden.

Für die Taufe braucht es einen Taufspruch, der aus der Bibel stammen muss. Anregungen gibt es dazu zahlreiche im Internet, z.B. www.taufspruch.de oder auf der Homepage der Landeskirche (siehe Links oben). Es ist immer eine schöne Sache, wenn die Paten bei der Taufe nicht nur ihr „Ja“ sprechen, sondern auch aktiv im Gottesdienst werden, z.B. durch eine Lesung oder bei den Fürbitten.

Fast schon üblich geworden ist die Verwendung einer Taufkerze. Auf dieser steht meist der Name des Täuflings, sein Geburts- und Taufdatum. Diese Kerze soll den Täufling dann an jedem Jahrestag daran erinnern, dass Jesus Christus das Licht auf seinem Weg ist. Für weitere Informationen können Sie sich gerne jederzeit ans Pfarramt wenden.

(Aus dem Potzbergboten Nr. 20, 2016, Pfrin Janina Kuhn)

Trauung

Eine Hochzeit ist ein ganz besonderer Schritt im Leben eines Paares und viele wünschen sich durch eine kirchliche Trauung auch den Segen Gottes.
Zuständig für die Trauung ist der jeweilige Pfarrer und die Kirche am Wohnort, aber auch in anderen Kirchen kann geheiratet werden (mit einem Entlassschein, der problemlos beim zuständigen Ortspfarrer erhältlich ist), wobei in diesen Fällen dann manchmal eine „Miete“ für die Kirche fällig ist. So wurde etwa beschlossen, dass ortsfremde Paare zum Erhalt der Gimsbacher Kirche für eine Trauung dort 100€ bezahlen müssen. Der Pfarrer selbst kostet nichts (Sie zahlen ja Kirchensteuer), aber für den Kirchendienst kommen nochmal 30€ dazu und, auf Wunsch, der Organist für 35€. Am Ausgang wird, wie bei jedem Gottesdienst, eine Kollekte eingesammelt, die der jeweiligen Kirchengemeinde zugutekommt.

Damit die Trauung auch am Wunschtermin stattfinden kann, ist eine sehr zeitige Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt erforderlich, viele Paare melden sich bereits 1 Jahr vorher. Um jedem Brautpaar gerecht zu werden, ist es mir persönlich ein Anliegen, nur eine Trauung am Tag vorzunehmen. Auf individuelle Wünsche, was etwa die Musik (eigene Band oder Sänger o.Ä.) oder das Schmücken der Kirche betrifft, kann in den meisten Fällen eingegangen werden. Was allerdings im Gesamtpresbyterium ausgeschlossen wurde, ist die Teilnahme von Tieren an der Zeremonie (etwa als Ringträger) und in der Kirche.

Um die Trauung möglichst persönlich zu gestalten, sind 2-3 Gespräche im Vorfeld mit dem Pfarrer nötig zum Kennenlernen. Hierbei geht es z.B. um den Ablauf, den Gottesdienst oder die Liebesgeschichte des Paars. Eine wichtige Rolle hierbei spielt der Trauspruch aus der Bibel, der wie ein Motto über der Hochzeit steht, das Paar im weiteren Leben begleiten soll und deswegen auch sorgfältig ausgewählt werden sollte. Beispiele hierzu finden Sie unter

Eine Hochzeit geht auch dann, wenn einer der Partner ausgetreten ist oder einer anderen Konfession angehört, natürlich sind auch ökumenische Trauungen und Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare möglich.  In dem Traugottesdienst kann auch die Taufe eines gemeinsamen Kindes erfolgen, dann handelt es sich dann (umgangssprachlich) um eine „Traufe“.

Der Höhepunkt ist natürlich das „Ja-Wort“, das gerne auch in Kombination mit einem eigenen Trauversprechen erfolgen kann. Fotografieren und Filmen sind grundsätzlich gestattet, wenn es dezent und unauffällig vonstatten geht – der Gottesdienst darf davon nicht gestört werden. Die Trauzeugen (die es für die evangelische Zeremonie an sich formal nicht braucht) oder Familienangehörige können sich gerne bei den Lesungen oder Fürbitten beteiligen. Eine schöne Möglichkeit ist auch die Feier des Abendmahls während der Trauung im Kreis der Familie und Gäste. Eine Hochzeit muss grundsätzlich an einem Ort stattfinden, der öffentlich zugänglich ist, also z.B. einer Kirche oder Kapelle- der heimische Garten etwa ist nicht möglich.

(Nach dem Potzbergboten Nr. 21, 2016, Pfrin Janina Kuhn)

Trauerfeier und Bestattung

Ein Trauerfall in der Familie stellt die Angehörigen oft vor große Herausforderungen‐ es gibt so vieles zu beachten und zu organisieren, dass oft kaum Zeit zum Trauern bleibt. Die eigene Welt bleibt plötzlich stehen, während sie sich für alle anderen weiterdreht, als wäre nichts geschehen. Jeder trauert auf seine ganz eigene Weise, es gibt hier kein Richtig oder Falsch oder eine Zeitspanne, bis wann man wieder ins normale Leben zurück kehren muss. Ein wichger Moment ist für viele die Trauerfeier und die Bestattung selbst.
Hierfür gibt es ein Gespräch zwischen der Pfarrerin und den Angehörigen. Bei diesem wird der Ablauf und der Inhalt der Trauerfeier besprochen, aber es ist immer auch Zeit für eine seelsorgerische Begleitung. Je mehr hier über den/ die Verstorbene/n erzählt wird, desto persönlicher kann die Ansprache gestaltet werden. Mir ist es immer ein Anliegen, dass bei der Trauerfeier die konkrete Person des oder der Verstorbenen noch einmal allen deutlich vor Augen tritt, damit die ganze Trauergemeinde individuell Abschied nehmen kann. Hierbei geht es selbstverständlich nicht darum, intime Details zu berichten‐ die Angehörigen können natürlich immer selbst entscheiden, was sie erzählen möchten und was nicht.
Bei der Trauerfeier können sich die Angehörigen gerne aktiv beteiligen und z.B. eine Schriftlesung übernehmen, ein Gedicht vortragen, natürlich kann auch Musik gespielt werden. Hierbei muss aber eine gute Auswahl getroffen werden, bitte sprechen Sie Ihre Wünsche konkret im Vorfeld ab. Es können auch gemeinsam Lieder gesungen werden, ein entsprechendes Liedblatt ist vorbereitet und ein Organist/ eine Organistin (die dann vor Ort Keyboard spielen) kann meist problemlos organisiert werden (hierfür erhalten die Musizierenden Geld).
Kinder sind kein Tabu bei einer Beerdigung, sondern jederzeit willkommen. Meist können sie besser mit dem Tod umgehen als die Erwachsenen, wenn sie altersgerecht informiert werden. Tipps dafür und Buchhinweise kann ich Ihnen gerne geben und auch selbst mit den Kindern sprechen, wenn das gewünscht wird.
Eine Trauerfeier oder Bestattung „in aller Stille/ im engsten Familienkreis“ hat oft ihre Gründe, aber bitte bedenken Sie dabei, dass hier Menschen (Schulfreunde, Nachbarn, Arbeitskollegen,…) ausgeschlossen werden, die auch gerne von dem/der Verstorbenen Abschied genommen hätten und dies nun nicht können.
Am Ewigkeitssonntag (ein Sonntag im November) werden die Angehörigen dann zu einem Gedenkgottesdienst eingeladen. In diesem wird eine Kerze für jeden Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres entzündet und nochmal gemeinsam an unsere Toten gedacht.

(Aus dem Potzbergboten Nr. 29, 2018, Pfrin Janina Kuhn)

Das Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann,
ist ein Lächeln im Gesicht derjenigen, die an ihn denken.
(Verfasser unbekannt)

Jubelhochzeiten und Hausabendmahl

Für manche ist die Feier einer Jubelhochzeit (egal ob Silberne, Goldene, Diamantene,…) ein besonderes Ereignis, bei dem man Gott für die gemeinsame Zeit danken möchte und seinen Segen für sich und die Familie erbitten kann. Wenn Sie einen Besuch zum Hochzeitsjubiläum wünschen oder möchten, dass aus diesem Anlass eine gottesdienstliche Feier (im kleinen oder großen Kreis, in der Kirche oder bei Ihnen Zuhause, mit oder ohne Abendmahl) stattfindet, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Ich biete auch nach Absprache die Feier des Heiligen Abendmahls zu Hause im Familien‐ bzw. Freundeskreis an, wenn Sie z.B. am Abendmahl in der Kirche aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr teilnehmen können. Rufen Sie einfach an.

(Aus dem Potzbergboten Nr. 27, 2017, Pfrin Janina Kuhn)